Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Neue Süddeutsche Verlagsdruckerei GmbH
Nicolaus-Otto-Straße 14, 89079 Ulm
und
Büro Dresden Münchner Platz 6, 01187 Dresden
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2) Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätig-keit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechts-fähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden im Zusam-menhang mit der Ausführung des Vertrages getroffen werden sind zu ihrer Wirksamkeit schriftlich niederzulegen.
§ 2 Vertragsschluss
1) Unsere Angebote sind freibleibend, werden grundsätzlich nur zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehr-wertsteuer abgegeben.
2) Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
3) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbst-belieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegen-leistung wird unverzüglich zurückerstattet.
4) Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2) Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
3) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3. dieser Bestimmung vom Vertrag zurück-zutreten und die Ware herauszuverlangen.
4) Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen – unabhängig davon ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
5) Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
§ 4 Vergütung
1) Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher beson-derer Vereinbarung zulässig. Sofern nicht Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Lager, zzgl. Verpackung und sind exkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Versand erfolgt im Auftrag und auf Rechnung des Kunden.
2) Mit Erhalt der Ware ist der Kaufpreis ohne Abzug fällig. Spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Für jede Mahnung durch uns wird eine Mahnkostenpauschale von E 10,00 fällig. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
3) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, so steht uns das Recht zu sofortige Zahlung aller offenen auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Desgleichen besteht das Recht die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen des Kunden einzustellen.
§ 5 Gefahrübergang
1) Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den
Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
2) Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
3) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
§ 6 Gewährleistung
1) Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Dabei stehen uns 2 Nachbesserungsversuche zu.
2) Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Auch stehen uns 2 Nachbesserungsversuche zu.
3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4) Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang
der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der
vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
5) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
6) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung).
7) Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbe-schreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
8) Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
9) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon
unberührt.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei
leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber
Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkt-haftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab
Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
4) Betriebsstörungen – sowohl im eigenen Bereich wie auch im fremden, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind – verursacht durch Krankheit, Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Brennstoff, Gas- oder Strommangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen oder alle sonstigen Fälle höherer Gewalt befreien von der Einhaltung vereinbarter Lieferzeiten und Preise. Wir sind in einem solchen Falle berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Kunden nicht vom Vertrag zurückzutreten oder uns für Verzug oder sonstigen Schaden verantwortlich zu machen. Eine etwaige Haftung ist beschränkt auf den Betrag, der auf den betroffenen, zu liefernden Gegen-stand entfällt. Dieser Betrag wird nach oben hin auf die Leistung der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
5) Falls der Kunde am System der Objektdatenbank teilnimmt, so haften wir nicht für Veränderungen und Verluste in den Daten, die durch die Tätigkeit des Kunden, seiner Erfüllungsgehilfen oder sonstiger von ihm autorisierter und durch den Zugriff nicht autorisierter Personen verursacht wurden. Darüber hinaus wird die Haftung für Elektronikfehler und für Fehler in den Sicherungsmechanismen des dem System zugrundeliegenden Programmes ausgeschlossen.
§ 8 Lieferung
1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus.
2) Für den Fall dass der Kunde in Annahmeverzug kommt oder sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Im Fall des Annahmeverzuges geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme-verzug gerät.
3) Wird die Anlieferung auf Wunsch des Kunden um mehr als 3 Wochen verschoben oder wird die Ware vom Kunden nicht binnen 3 Wochen ab der Verfügbarkeitsmitteilung abgeholt, so können wir die anfallenden Lagerkosten in Höhe von 1% des Bruttoverkaufspreises pro Monat für jeden angefangenen Monat verlangen oder uns zur Lagerung einer Spedition auf Kosten des Kunden bedienen.
§ 9 Abnahmeverzug
1) Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist die Abnahme, d.h. Abholung oder Anlieferung, verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt nicht abnehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25% des Bruttoverkaufspreises verlangen, sofern der Kunde nicht nachweist dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
2) Dauert der Verzug länger als einen Monat so hat der Kunde den Kaufpreis ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts mit 1% pro Monat zu verzinsen und die Lagerkosten zu bezahlen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache geht mit Verzugseintritt an den Kunden über. Wir sind berechtigt die Ware auf Kosten des Verkäufers bei einer Spedition einzulagern.
§ 10 Sonstiges
Vorarbeiten in Form von Skizzen, Entwürfen, Retuschen und photographischen Aufnahmen werden
berechnet auch wenn ein Auftrag an uns danach nicht erteilt wird.
Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen in jedem Verfahren und zu jedem Zweck verbleiben uns vorbehaltlich ausdrücklicher
anderweitiger Regelung. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Reproduktionsvorlagen trägt der Kunde die alleinige Verantwortung. Bei Bestellung von Reproduktions-Arbeiten erhält der
Besteller nur kopierfähige Filme oder Daten.
Wenn die uns übergebenen Manuskripte, Originale oder sonstige eingebrachte Sachen gegen versicherbare Schäden versichert werden sollen, hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen.
Reproduktionsvorlagen ebenso wie Probeabzüge, Filme, digitale und elektronische Daten sind vom Auftraggeber zu prüfen. Wir haften nicht für die vom Kunden übersehenen Fehler. Mündliche aufgegebene Änderungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.
Geringfügige Abweichungen vom Original gilt bei Reproduktionen nicht als berechtigter Grund für eine Beanstandung. Dasselbe gilt für den Vergleich von Andrucken und Auflagendruck. Hat der Kunde kein besonderes Papier vorgeschrieben, so erfolgt die Herstellung der Andrucke auf Kunstdruckpapier im üblichen Grammgewicht. Das Aufbewahren von Filmen und Daten aller Art nach Auftragserledigung erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung ohne Übernahme des Lagerrisikos und ist besonders zu
vergüten. Die der Anstalt gehörenden und bei ihr verbleibenden Originalfilme werden im Höchstfalle
12 Monate aufbewahrt.
§ 11 Schlussbestimmungen
1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2) An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn wir erteilen unsere ausdrückliche schrift-liche Zustimmung.
3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser
Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
4) Alle Vereinbarungen müssen schriftlich getroffen werden, dies gilt auch für Änderungen der Schriftform. Eventuelle Stornierungen eines Auftrages sind nur wirksam wenn sie vom Kunden schriftlich
beantragt und von uns schriftlich bestätigt worden sind.
5) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.